Rechtliches

Wo kann ich als österreichisches Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Vorsteuerbeträge in anderen EU-Mitgliedsstaaten einbringen? In welcher Form ist der Antrag einzubringen?

Die Antragstellung für österreichische Unternehmer zur Vorsteuererstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern erfolgt über das österreichische Finanzamt und das zur Verfügung gestellte elektronische Portal (FinanzOnline). Österreich leitet diesen Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung elektronisch weiter.   

Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist es für einen österreichischen Unternehmer möglich sich im EU-Ausland bezahlte Umsatzsteuer rückerstatten zu lassen und seit wann ist diese Grundlage in Kraft?

Mit der EU-Richtlinie 2008/9/EG des Europäischen Rates vom 12. Februar 2008 wurde das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuerbeträgen für österreichische Unternehmen sowie Unternehmer aus dem übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet eingeführt. Die EU-Mitgliedstaaten setzten mit 1.1.2010 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich waren. In den Artikeln 8, 9 und 11 der RL […]

Ist die Antragsstellung auch in Papierform möglich?

Nein, Anträge innerhalb der EU können nur elektronisch gestellt werden. Siehe auch.  “Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist es für einen österreichischen Unternehmer möglich sich im EU-Ausland bezahlte Umsatzsteuer rückerstatten zu lassen und ab wann ist diese Grundlage gültig?”

Welche Voraussetzungen für die EU-Vorsteuererstattung sind zu berücksichtigen?

Das Unternehmen erbringt (grundsätzlich) umsatzsteuerpflichtige Leistungen/Lieferungen im Inland. Es ist zum Vorsteuerabzug in Österreich berechtigt. Es bezieht im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen, die nicht dem Empfängerortprinzip beziehungsweise den Voraussetzungen für innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen. Der Betrieb ist nicht in dem jeweiligen anderen EU-Land umsatzsteuerlich erfasst.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert VAT Returns?

Mit der EU-Richtlinie 2008/9/EG des Europäischen Rates vom 12. Februar 2008 wurde das elektronische Vorsteuererstattungsverfahren für österreichische Unternehmen sowie Unternehmer aus dem übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet eingeführt. Die EU-Mitgliedstaaten setzten mit 1.1.2010 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich waren. In den Artikeln 8, 9 und 11 der RL 2008/9/EG werden insbesondere […]

Wer kann einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen im EU-Ausland stellen? Welche materiellen Voraussetzungen hat ein österreichischer Unternehmer für eine erfolgreiche Vorsteuerrückerstattung zu erfüllen?

Das Rückerstattungsverfahren kann ausschließlich von Unternehmern im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetzes in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Unternehmer, der das Rückerstattungsverfahren beanspruchen will, in dem Land, in dem Mehrwertsteuer angefallen ist, weder ansässig/einen Sitz noch umsatzsteuerlich registriert (außer zur Erstattung von Vorsteuerbeträgen) sein darf. Er darf somit auch selbst […]

Wenn ich als österreichischer Unternehmer sowohl Umsätze ausführe, die in dem betreffenden EU-Land registrierungspflichtig sind, als auch nicht registrierungspflichtige Umsätze tätige, kann ich das Vorsteuerrückerstattungsverfahren in Anspruch nehmen?

Nein, es geht das Erfordernis, sich in dem Fall umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und die Vorsteuer im Veranlagungsverfahren im EU-Ausland geltend zu machen, dem Rückerstattungsverfahren über die österreichische Finanzverwaltung vor. 

Welche Vorsteuern können erstattet werden? Was muss dazu rechtlich beachtet werden?

Im Vorsteuerrückerstattungsverfahren können nur jene Vorsteuern geltend gemacht werden, die im jeweiligen Mitgliedstaat einen Vorsteuerabzug vorsehen. In den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen unterschiedliche Einschränkungen des Vorsteuerabzuges, die es zu beachten gilt. Insbesondere betrifft dies Vorsteuer, die im Zusammenhang mit Reisekosten angefallen ist. Darüber hinaus ist eine Erstattung von Vorsteuerbeträgen, die vom ausländischen Unternehmen fälschlich in Rechnung […]

Wo kann ich als österreichisches Unternehmen um Erstattung der Vorsteuerbeträge in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansuchen?

Die Antragstellung für österreichische Unternehmer zur Vorsteuererstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern erfolgt über das österreichische Finanzamt und das zur Verfügung gestellte elektronische Portal (FinanzOnline). Österreich leitet diesen Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung elektronisch weiter.  VAT Returns erstellt nach Verarbeitung Ihrer Rechnungen automatisch einen Export für Finanz-Online. 

Für welchen Zeitraum kann ich die Vorsteuerrückerstattung beantragen und wie weit rückwirkend ist das möglich?

Die Frist für die Einbringung des Erstattungsantrages endet am 30.09. des Folgejahres. Der Erstattungsantrag ist elektronisch einzubringen, wobei dieser nur dann als eingebracht gilt, wenn alle erforderlichen Angaben (siehe „Was muss ein Antrag genau beinhalten“) gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, ist  keine Verlängerung der Frist möglich. Alle Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis […]

Was muss ein Antrag für die Vorsteuerrückerstattung genau beinhalten?

Der österreichische Unternehmer muss in dem Rückerstattungsantrag folgende Angaben machen: den Mitgliedstaat der Erstattung Name und vollständige Anschrift des Unternehmers eine Adresse für die elektronische Kommunikation eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Unternehmers, für die die Gegenstände bzw. Dienstleistungen erworben wurden, auf die sich der Antrag bezieht den Vergütungszeitraum, auf den sich der Antrag bezieht eine […]

Was ist ein NACE-CODE?

Der NACE Code beschreibt Ihre Unternehmerische Tätigkeit. Die Angabe des NACE Code ist für die automatische Erstellung des Vorsteuer-Rückerstattungsantrags erforderlich. Die Abkürzung NACE kommt übrigens aus dem Französischen und steht für  Der Unternehmer hat in dem Antrag eine Beschreibung seiner unternehmerischen Tätigkeit anhand des harmonisierten NACE-Codes vorzunehmen. Wussten Sie?  Bei der Registrierung in VAT Returns […]

Müssen Originalrechnungen eingereicht werden oder sind gescannte Rechnungen dem Antrag anzuschließen?

Die Übermittlung der jeweiligen Papierrechnungen ist im elektronischen Verfahren nicht mehr erforderlich. Allerdings kann der Erstattungsmitgliedstaat bei Rechnungen über EUR 1.000,00 bzw. Kraftstoffrechnungen über EUR 250,00 die Vorlage einer Kopie verlangen. Weiters kann der Erstattungsmitgliedstaat Kopien von Belegen zum Nachweis der unternehmerischen Veranlassung anfordern. Wussten Sie?  VAT Returns überträgt bei Antragsstellung automatisch alle Rechnungen über […]

Gibt es einen Mindesterstattungsbetrag? Wenn ja, wie hoch ist dieser?

Der Antrag für die EU Vorsteuer Rückerstattung muss mindestens einen Betrag an Vorsteuern in Höhe von EUR 400,00 beinhalten, sofern sich der Erstattungszeitraum auf weniger als ein Kalenderjahr (aber zumindest drei Monate) bezieht. Werden Vorsteuern für das ganze Kalenderjahr oder für den Rest des Jahres (Erstattungszeitraum) beantragt, so muss der zu erstattende Betrag an Vorsteuerbeträgen […]

Wie erfolgt die Bestätigung über das Einlangen des Antrages bei den Finanzverwaltungen?

Der Antragsteller erhält je Antrag zwei elektronische Bestätigungen der Übertragung und des Einlangens seines Antrages – eine vom österreichischen Finanzamt und sofern die Unterlagen nach Prüfung des österreichischen  Finanzamtes an den zuständigen Staat weitergeleitet wurden, erhalten Sie die entsprechende Bestätigung von der ausländischen Behörde. Die zweite Bestätigung ist ausschlaggebend für die Einhaltung der Frist vom […]

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Grundsätzlich gelten im gesamten EU-Gemeinschaftsgebiet einheitliche Fristen zur Erledigung des Antrages und zur Vornahme der Erstattung. Der Antragsteller wird innerhalb von vier Monaten ab Eingang des Erstattungsantrages informiert, ob der Erstattungsantrag gewährt oder dieser abgewiesen wird. Bei Anforderung von zusätzlichen Informationen der Finanzverwaltungen kann sich das Erstattungsverfahren in die Länge ziehen. Die angeforderten Informationen sind […]

Wann bekomme ich mein Geld vom Finanzamt zurückerstattet?

Es gelten europaweit einheitliche Fristen zur Erledigung des Antrages und zur Vornahme der Erstattung. Je nach Anzahl der Rückfragen darf die Bearbeitung des Antrags durch die Finanzverwaltung zwischen vier und acht Monaten dauern und spätestens 10 Tage nach der Mitteilung geschieht die Auszahlung. Sollte die Antragsstellung länger dauern, haben Sie Anspruch auf Zinsen! Hier der […]

Kann ich Anträge über 5MB an FinanzOnline übertragen?

Die maximale Größe der Anträge, die von FinanzOnline akzeptiert werden, ist 5MB. Erstellen Sie mit VAT Returns einen Antrag, werden aus rechtlichen Gründen automatisch Belege über 1000 Euro und bei Tankrechnungen über 250 Euro in den Antrag eingebettet. Bei großen Anträgen ist es möglich, dass Schwellwert von 5MB überschreiten (enspricht ungefähr 50 eingebettete Belege). VAT […]