VAT Returns Support VAT Returns Support

Home / Rechtliches / Wer kann einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen im EU-Ausland stellen? Welche materiellen Voraussetzungen hat ein österreichischer Unternehmer für eine erfolgreiche Vorsteuerrückerstattung zu erfüllen?

Wer kann einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen im EU-Ausland stellen? Welche materiellen Voraussetzungen hat ein österreichischer Unternehmer für eine erfolgreiche Vorsteuerrückerstattung zu erfüllen?

Das Rückerstattungsverfahren kann ausschließlich von Unternehmern im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetzes in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Unternehmer, der das Rückerstattungsverfahren beanspruchen will, in dem Land, in dem Mehrwertsteuer angefallen ist, weder ansässig/einen Sitz noch umsatzsteuerlich registriert (außer zur Erstattung von Vorsteuerbeträgen) sein darf. Er darf somit auch selbst keine steuerbaren, die Registrierung auslösenden Umsätze im Rückerstattungszeitraum in dem EU-Mitgliedsland getätigt haben. Ausnahmen bestehen für folgende Umsätze:

  • Die Erbringung von steuerbefreiten Beförderungsleistungen und damit verbundene Nebentätigkeiten, die gemäß RL 2006/112/EG steuerfrei sind;
  • Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen, bei denen sich jedoch aufgrund der Anwendung des „Reverse-Charge-Verfahrens“ die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert
Rechtliches

Related Articles

  • Wo kann ich als österreichisches Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Vorsteuerbeträge in anderen EU-Mitgliedsstaaten einbringen? In welcher Form ist der Antrag einzubringen?
  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist es für einen österreichischen Unternehmer möglich sich im EU-Ausland bezahlte Umsatzsteuer rückerstatten zu lassen und seit wann ist diese Grundlage in Kraft?
  • Ist die Antragsstellung auch in Papierform möglich?
  • Welche Voraussetzungen für die EU-Vorsteuererstattung sind zu berücksichtigen?
  • ← Zurück zur Übersicht
  • 16Allgemeine Fragen
  • 22Rechtliches
  • 3Sicherheit und IT
  • 1Support
  • 4Tipps & Tricks
  • 3Verrechnung und Preise
Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Impressum
© Abacus Accounting Technologies GmbH 2019, All Rights Reserved