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Wenn ich als österreichischer Unternehmer sowohl Umsätze ausführe, die in dem betreffenden EU-Land registrierungspflichtig sind, als auch nicht registrierungspflichtige Umsätze tätige, kann ich das Vorsteuerrückerstattungsverfahren in Anspruch nehmen?

Nein, es geht das Erfordernis, sich in dem Fall umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und die Vorsteuer im Veranlagungsverfahren im EU-Ausland geltend zu machen, dem Rückerstattungsverfahren über die österreichische Finanzverwaltung vor. 

Rechtliches

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