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Was muss ein Antrag für die Vorsteuerrückerstattung genau beinhalten?

Der österreichische Unternehmer muss in dem Rückerstattungsantrag folgende Angaben machen:

  • den Mitgliedstaat der Erstattung
  • Name und vollständige Anschrift des Unternehmers
  • eine Adresse für die elektronische Kommunikation
  • eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Unternehmers, für die die Gegenstände bzw. Dienstleistungen erworben wurden, auf die sich der Antrag bezieht
  • den Vergütungszeitraum, auf den sich der Antrag bezieht
  • eine Erklärung des Unternehmers, dass er während des Vergütungszeitraums im Mitgliedstaat der Erstattung keine Lieferungen von Gegenständen bewirkt und Dienstleistungen erbracht hat
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder Steuernummer (StNr.) des Unternehmers
  • seine Bankverbindung (inklusive IBAN und BIC).

Neben diesen Angaben sind in dem Rückerstattungsantrag für jeden Mitgliedstaat der Erstattung und für jede Rechnung folgende Angaben zu machen:

  • Name und vollständige Anschrift des Lieferers oder Dienstleistungserbringers
  • Datum und Nummer der Rechnung
  • Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag in der Währung des Mitgliedstaats der Erstattung
  • Betrag der abziehbaren Steuer in der Währung des Mitgliedstaats der Erstattung
  • gegebenenfalls einen (in bestimmten Branchen anzuwendenden) Pro-rata-Satz
  • Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen aufgeschlüsselt nach Kennziffern/RV-Codes:
    1. Kraftstoff
    2. Vermietung von Beförderungsmitteln
    3. Ausgaben für Transportmittel (andere als unter Kennziffer 1 oder 2 beschriebene Gegenstände und Dienstleistungen)
    4. Maut und Straßenbenutzungsgebühren
    5. Fahrtkosten wie Taxikosten, Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    6. Beherbergung
    7. Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
    8. Eintrittsgelder für Messen und Ausstellungen
    9. Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen
    10. Sonstiges. Hierbei ist die Art der gelieferten Gegenstände bzw. erbrachten Dienstleistungen anzugeben.

Soweit es der Mitgliedstaat der Erstattung vorsieht, hat der Unternehmer zusätzliche elektronisch verschlüsselte Angaben zu jeder Kennziffer/jedem RV-Code zu machen, soweit dies aufgrund von Einschränkungen des Vorsteuerabzugs im Mitgliedstaat der Erstattung erforderlich ist.

Wussten Sie?

VAT Returns sammelt alle Informationen für einen vollständigen Antrag im Zuge der Registrierung und der Verarbeitung.

 

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