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Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde oder nur teilweise stattgegeben wurde?

Der Antragsteller kann bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats der Erstattung Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Der formelle Ablauf des Einspruchsverfahrens und die entsprechenden Fristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des erstattenden Mitgliedstaates.

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