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Wo kann ich als österreichisches Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Vorsteuerbeträge in anderen EU-Mitgliedsstaaten einbringen? In welcher Form ist der Antrag einzubringen?

Die Antragstellung für österreichische Unternehmer zur Vorsteuererstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern erfolgt über das österreichische Finanzamt und das zur Verfügung gestellte elektronische Portal (FinanzOnline). Österreich leitet diesen Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung elektronisch weiter. 

 

Rechtliches

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