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Wo kann ich als österreichisches Unternehmen um Erstattung der Vorsteuerbeträge in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansuchen?

Die Antragstellung für österreichische Unternehmer zur Vorsteuererstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern erfolgt über das österreichische Finanzamt und das zur Verfügung gestellte elektronische Portal (FinanzOnline). Österreich leitet diesen Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung elektronisch weiter. 

VAT Returns erstellt nach Verarbeitung Ihrer Rechnungen automatisch einen Export für Finanz-Online. 

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