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Welche Voraussetzungen für die EU-Vorsteuererstattung sind zu berücksichtigen?

  • Das Unternehmen erbringt (grundsätzlich) umsatzsteuerpflichtige Leistungen/Lieferungen im Inland.
  • Es ist zum Vorsteuerabzug in Österreich berechtigt.
  • Es bezieht im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen, die nicht dem Empfängerortprinzip beziehungsweise den Voraussetzungen für innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen.
  • Der Betrieb ist nicht in dem jeweiligen anderen EU-Land umsatzsteuerlich erfasst.
Rechtliches

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