- Das Unternehmen erbringt (grundsätzlich) umsatzsteuerpflichtige Leistungen/Lieferungen im Inland.
- Es ist zum Vorsteuerabzug in Österreich berechtigt.
- Es bezieht im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen, die nicht dem Empfängerortprinzip beziehungsweise den Voraussetzungen für innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen.
- Der Betrieb ist nicht in dem jeweiligen anderen EU-Land umsatzsteuerlich erfasst.