Home / Rechtliches / Muss eine Tätigkeitsbeschreibung des österreichischen Unternehmens bekannt gegeben werden?Muss eine Tätigkeitsbeschreibung des österreichischen Unternehmens bekannt gegeben werden? Der Unternehmer hat in dem Antrag eine Beschreibung seiner unternehmerischen Tätigkeit anhand des harmonisierten NACE-Codes vorzunehmen.