Die Übermittlung der jeweiligen Papierrechnungen ist im elektronischen Verfahren nicht mehr erforderlich. Allerdings kann der Erstattungsmitgliedstaat bei Rechnungen über EUR 1.000,00 bzw. Kraftstoffrechnungen über EUR 250,00 die Vorlage einer Kopie verlangen. Weiters kann der Erstattungsmitgliedstaat Kopien von Belegen zum Nachweis der unternehmerischen Veranlassung anfordern.
Wussten Sie?
VAT Returns überträgt bei Antragsstellung automatisch alle Rechnungen über EUR 1000,00 und Kraftstoffrechnungen über EUR 250,00. Somit sind Sie auf der sicheren Seite!