Die Antragstellung für österreichische Unternehmer zur Vorsteuererstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern erfolgt über das österreichische Finanzamt und das zur Verfügung gestellte elektronische Portal (FinanzOnline). Österreich leitet diesen Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung elektronisch weiter.