Die österreichische Finanzverwaltung prüft lediglich die Rechtmäßigkeit des Antrages (z.B. wird die Unternehmereigenschaft und die Umsatzsteueridentifikationsnummern geprüft) und bestätigt diese Angaben über den österreichischen Unternehmer der ausländischen Steuerverwaltung. Die Belege, auf deren Basis die Vorsteuererstattung beantragt wird, werden in den ausländischen Finanzverwaltungen geprüft. Der Mitgliedstaat der Erstattung kann bei Rechnungen über EUR 1.000,00 bzw. bei Kraftstoffrechnungen über EUR 250,00 die Vorlage einer Kopie verlangen. Dieser Aufforderung ist auch über E-Mail zulässig.
Wussten Sie?
VAT Returns überträgt bei Antragsstellung automatisch alle Rechnungen über EUR 1000,00 und Kraftstoffrechnungen über EUR 250,00. Somit sind Sie auf der sicheren Seite!