Die Frist für die Einbringung des Erstattungsantrages endet am 30.09. des Folgejahres. Bei geringen Beträgen empfehlen wir jährlich (für das Vorjahr) einzureichen. Sollten Sie hohe Summen an EU Vorsteuer bei Ihnen anfallen, empfiehlt es sich quartalsweise einzureichen. Sie können auch einfach über das Jahr die Belege in VAT Returns sammeln und über das Dashboard entscheiden, ob Sie die Anträge für Ihr Unternehmen quartalsweise oder jährlich einreichen.
Achtung! Wir empfehlen, spätestens zwei Wochen vor Ende der Fallfrist Ihre Belege in VAT Returns hochzuladen. Somit bleibt für Sie genügend Zeit für die Verarbeitung und um eventuelle Rückfragen zur Kategorisierung (RV Code) zu klären.